T.A.O  -  Franz Probst, Osteopath BAO - Privatpraxis für Osteopathie

Zur Ausübung der Osteopathie ist eine Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker notwendig.

 
Informationen zu Behandlungsvoraussetzungen und Krankenkassen
 

Privatpraxis: Behandlung auf Rezept
Seit 1998 bin ich staatlich anerkannter Physiotherapeut, seit 2000 Manualtherapeut und arbeite seit 2004 freiberuflich. Im Jahr 2007 habe ich mich auf die Behandlungsform Osteopathie spezialisiert. Für eine osteopathische Untersuchung und Behandlung nehme ich mir 1 Stunde Zeit für Sie.
In meiner Praxis sind alle Patienten willkommen. Bei privatversicherten Patienten kann über ein Privatrezept abgerechnet werden.
Gesetzlich versicherte Patienten können sich über ein "grünes Rezept" (Privatrezept) im T.A.O behandeln lassen. Dabei müssen sie die Behandlung selbst bezahlen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen alle physiotherapeutischen Therapien - auch Osteopathie - nur unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) durchgeführt werden können. Die Verordnung kann auch von einem Heilpraktiker ausgestellt werden.
Die Verordnung sollte zum ersten Termin vorliegen.

 

Osteopathie wird von vielen gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) bezuschusst
Seit Januar 2012 werden osteopathische Behandlungen bei Vorliegen einer Verordnung von immer mehr gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattet: Inzwischen sind es 43 Krankenkassen (Stand Januar 2013)
Auf der Website des BVO (Bundesverband Osteopathie e.V.) www.bv-osteopathie.de können Sie im Menüpunkt "Kostenerstattung" sehen, welche Kassen zurzeit Osteopathie anteilig erstatten.
Es ist in jedem Fall anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zu ihrer Krankenkasse (oder Berufsgenossenschaft) aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären. Es gibt immer wieder positive Einzelfallentscheidungen.
Voraussetzung für die Behandlung und Abrechnung ist auch hier das Vorliegen einer ärztlichen oder heilpraktischen Verordnung.